Aktuelle Infos
Die Tierärztekammer Nordrhein informiert:
Eingeführte Lebensmittel können Tierseuchen
einschleppen!
(BTK Berlin) Urlaubsmitbringsel könnten für die
Landwirtschaft in Deutschland schnell zur großen
Bedrohung werden. Darauf weist die Bundestier-
ärztekammer (BTK) alle Rückreisenden von
außerhalb der EU hin. In vielen Ländern außerhalb
der Europäischen Union sind immer noch Tier-
seuchen heimisch, die in Deutschland ausgerottet
oder schon lange nicht mehr aufgetreten sind.
Daher ist es grundsätzlich verboten Fleisch und
Milch, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse von
außerhalb der EU mitzubringen.
Derzeit gibt es in der Russischen Föderation
(Kaukasusregion und Verwaltungsbezirk Tver
westlich von Moskau) immer wieder neue
Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest (ASP)
und in Vietnam die Maul- und Klauenseuche (MKS).
Beide Krankheiten können beispielsweise über
Lebensmittel auf Tiere übertragen werden. Für
Menschen sind sie nicht gefährlich. „Frisches Fleisch,
roher Schinken oder Rohwürste (z.B. Salami) können
das Schweinepestvirus enthalten und über Abfälle
können unsere Tiere dann krank werden“, warnt
Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestier-
ärztekammer. „Daher ist das Füttern von Schweinen
mit Speiseabfällen streng verboten. Epidemien können sich rasch länderübergreifend ausbreiten und zu hohen Tierverlusten führen.“
Die Afrikanische Schweinepest kann nicht behandelt werden und es gibt gegen sie keine Impfung. Das Maul- und Klauenseuchevirus kann darüber hinaus auch über Kleidung und Fahrzeuge eingeschleppt werden. Das Virus ist für alle landwirtschaftlichen Klauentiere (Rind, Schwein, Schaf, Ziege) und Wildtiere (z.B. in Gehegen) hochgradig ansteckend. Im Seuchenfall müssen viele Tiere getötet werden, um andere Tiere zu schützen. Tierärzte und Veterinärämter sind in Sachen Tierseuchen wichtige Berater und können aktuellste Informationen zum Seuchengeschehen geben.